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Wer geht, wer bleibt in der Ehewohnung?

Besteht Klarheit, wem im Rahmen der Trennung die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugesprochen wird, durch Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung, ist es demjenigen, dem die Ehewohnung zugesprochen worden ist, vorbehalten auch zu entscheiden, wer in dieser Wohnung mit wohnt, ggf. können dann auch Dritte bzw. neue Lebenspartner mit in die Ehewohnung einziehen.

Befindet sich die Ehewohnung in einer im gemeinsamen Eigentum stehenden Immobilie, kann derjenige, der aus dieser Immobilie auszieht, von dem Ehepartner, der in der Immobilie wohnen bleibt, ein Nutzungsentgelt verlangen. Die Höhe des Nutzungsentgeltes orientiert sich an der Höhe des Miteigentumsanteils und der angemessenen bzw. ortsüblichen Miete.

 

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